Konstruktionen aus Rohren mit abgeplatteten Rundrohren sind in den Normen der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen. Während System 180® alle Bestimmungen im Möbelbau erfüllen kann, sind im Bauwesen für Konstruktionen, die nicht den Stahlbaunormen entsprechen, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erforderlich. Ersatzweise sind Zustimmungen im Einzelfall zulässig. Für das Verfahren der bauaufsichtlichen Zulassung ist das Institut für Bautechnik in Berlin zuständig. Die System 180 GmbH nahm mehrfach ein entsprechendes Verfahren auf, ohne es bis zum Ende durchzustehen – es ging ja auch so irgendwie, denn Gutachten und Versuchsanordnungen schlagen mit nicht unerheblichen Kosten zu Buche. Um im Vorfeld einer Normierung Kenntnisse zu gewinnen, wurden am 11. Februar 2020 Träger aus Edelstahlrohren 28/1,5 Millimeter mit unterschiedlichen Bauhöhen getestet, dabei den Übergang von der elastischen Durchbiegung zum plastischen Versagen zu ermitteln. Es galt, die Normallasten in den Stäben mit unterschiedlichen Exzentrizitäten in den Knoten in Beziehung zu setzen. Jeder Versuch wurde doppelt ausgeführt: zuerst bis zur errechneten zulässigen Last, dann bis zur Zerstörung. So konnten Sicherheitsbeiwerte empirisch ermittelt werden, um den beabsichtigten Antrag auf Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu untermauern.